
Rauchen ist eine Suchterkrankung, an deren Folgen in Deutschland jährlich viele Menschen sterben. Seit Ende August 2025 können unter genau definierten Voraussetzungen bestimmte Medikamente zur Tabakentwöhnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Mit dieser Neuerung sinkt die finanzielle Hürde für einen medizinisch unterstützten Rauchstopp.
Wichtige Fakten zur Regelung
Welche Wirkstoffe können verordnet werden?
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Vareniclin sowie Nikotinersatzpräparate (wie Pflaster, Kaugummis oder Lutschtabletten). Nikotinersatzprodukte und Vareniclin gelten als effektive Unterstützung, um den Rauchstopp zu erleichtern. Vareniclin imitiert die Wirkung von Nikotin, dockt an den entsprechenden Rezeptoren im Gehirn an, ersetzt Nikotin aber nicht direkt, was Entzugssymptome lindert.
An welche Bedingungen ist die Verordnung geknüpft?
1. Es muss eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegen.
2. Die Medikamente dürfen nur in Kombination mit eines zertifizierten Rauchentwöhnungskurses verschrieben werden.
3. Die Maßnahme muss Teil eines Gesamtbehandlungskonzepts sein.
Wo finde ich zertifizierte Rauchentwöhnungskurse/Kurse zur Tabakentwöhnung?
Präventionskurse vor Ort oder als App (es gibt davon kostenfrei Basisvarianten, für die Verordnung der Medikamente, benötigen Sie die komplette Version, die Ihnen jedoch vom Arzt als digitale Gesundheits-Anwendung (DiGA) verschrieben werden kann): Nichtraucherhelden und Smokefree
Die Neuerung ist insbesondere für GKV-Versicherte, die eine schwere Abhängigkeit aufweisen und mit dem Rauchen aufhören wollen, interessant.
Haben Sie weitere Fragen, kommen Sie bitte auf uns zu. Wir bieten verschiedene Möglichkeiten, um mit dem Rauchen effektiv aufzuhören.